Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „VLB“) gelten für sämtliche unserer Angebote und Verträge. Durch unsere Beauftragung werden die VLB als Bestandteil des jeweiligen Vertrags akzeptiert und anerkannt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, unabhängig von unserer Kenntnis, nicht zum Gegenstand des Vertrags, es sei denn, dass wir der Geltung jener Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss
Sämtliche unserer Angebote sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind. Unsere Angebote basieren stets auf einer Absprache mit dem jeweiligen Kunden und ergeben sich aus dem vom Kunden unterschriebenen Auftrag. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und seine Kreditwürdigkeit. Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Einholung einer Wirtschaftsauskunft. Ergeben sich Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden, so sind wir dazu berechtigt, die Erfüllung des Vertrags von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Soweit in diesen VLB nichts anderes geregelt ist, finden auf die mit uns geschlossenen Verträge die Bestimmungen der VOB Teil A und B Anwendung.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und ohne Skontierung zu bezahlen. Für Mahnungen des Kunden erheben wir eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Im Falle eines Zahlungsverzugs behalten wir uns das Recht vor, weitere Auftragsbearbeitungen oder Lieferungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
4. Gefahrtragung, Anlieferungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Verlassen unseres Werks in Waldbrunn, d.h. mit der Übergabe der Fenster- und/oder Türelemente an den Spediteur auf den Kunden über. Dies gilt nicht, wenn die Ware von uns selbst zum Kunden geliefert oder gar eingebaut wird. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt (Lieferzeitpunkt) erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lieferzeitpunkte (Lieferfristen und Liefertermine) werden gesondert vereinbart. Maßgeblich hierfür ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung. Ist der Kunde ein Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
5. Anlieferungsverzögerungen, erschwerte Anlieferung
Die Einhaltung von Lieferzeitpunkten setzt insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie die Einhaltung von Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Sofern eine verspätete Lieferung demnach in den Risikobereich des Kunden fällt, trägt der Kunde insbesondere die entstehenden Lagerkosten. Auch wird bei der Anlieferung vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und am Gebäude entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder erschwerte Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet.
6. Abnahme
Wird auch der Einbau der Fenster- und Türelemente durch uns übernommen, so erfolgt die Abnahme nach der Fertigstellung des Einbaus. Wir sind jedoch dazu berechtigt eine Zwischenabnahme zu verlangen, sofern abgeschlossene Teile der Leistung fertiggestellt sind. Wird eine förmliche Abnahme verlangt, so tritt die Abnahmewirkung binnen 12 Werktagen auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Maßgeblich ist dabei der Zugang der Aufforderungserklärung beim Auftraggeber.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bei Lieferungen an Unternehmer bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch aus früheren oder künftigen Lieferungen, die uns gegen den unternehmerischen Kunden zustehen, unser Eigentum. Bei Lieferungen an Verbraucher bleibt die Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Wird die Ware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Ware mit sämtlichen Nebenrechten, einschließlich auf Einräumung einer Sicherungshypothek, im Rang vor dem Rest an uns ab. Ein unternehmerischer Kunde ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Seine Forderungen aus
einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung tritt dieser schon jetzt mit allen Nebenrechten sicherheitshalber in Höhe unserer Lieferungsforderungen an uns ab. Steht dem Kunden gegen einen Drittschuldner eine Gesamtforderung zu, gilt diese als abgetreten, soweit diese unseren Lieferungsforderungen entspricht. Die Abtretung der Rechte nehmen wir hiermit an. Einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf es im Einzelfall nicht. Der Kunde ist dazu berechtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen gegenüber Dritten einzuziehen. Die Drittschuldner sind uns auf Verlangen zu benennen. Wir behalten uns das Recht vor, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
8. Beschaffenheit, Prospektangaben
Die von uns geschuldete und vereinbarte Beschaffenheit des jeweiligen Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Angaben in Prospekten oder sonstigen Werbematerialien oder Eigenschaften von Mustern stellen keine Übernahme von Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Es wird darauf hingewiesen, dass Abbildungen in unseren Werbematerialien von den gelieferten Produkten abweichen können.
9. Gewährleistungsfristen
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr; für Verbraucher 2 Jahre nach Gefahrenübergang der Ware. Ist die Ware von uns in ein Bauwerk eingebaut worden oder aus anderen Gründen Werkvertragsrecht auf den Vertrag anzuwenden, richten sich die Gewährleistungsfristen nach den nachfolgenden Bestimmungen. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, während für Unternehmer für Mängelansprüche die Verjährungsfristen der VOB/B in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich sind. Auf die verkürzte Gewährleistungsfrist für elektronische oder elektrotechnische Teile von 2 Jahren weisen wir ausdrücklich hin.
10. Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen
Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten und/oder montierten Waren unverzüglich auf Mängel und eingebaute Gläser auf Beschädigungen zu untersuchen und uns entdeckte Mängel ggf. schriftlich mitzuteilen. Ist der Kunde Verbraucher, muss dieser uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 21 Tagen nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs über offensichtliche Mängel schriftlich informieren. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unternehmer haben offensichtliche Mängel sofort bei Ablieferung, im Falle der Montage durch uns spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach der Abnahme, schriftlich anzuzeigen – anderenfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Zur Fristwahrung im unternehmerischen Verkehr genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und unserer Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle von leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Auch übernehmen wir keine Gewährleistung, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere ausdrückliche Zustimmung von fremder Seite her verändert worden ist. Schäden oder Mängel die durch Überbeanspruchung, eine Fehlbedienung durch den Kunden oder ungenügenden Schutz eingetreten sind, werden von uns nicht getragen. Auf unsere Wartungs- und Pflegeinformationen wird besonders hingewiesen. Dies gilt insbesondere für unsere Naturfenster- und Naturtürelemente, deren Anstriche rechtzeitig und regelmäßig zu erfolgen haben. Für Schäden an Oberflächen, Glas oder Beschlagteilen durch Kalk, Zement, Mörtel, ätzende Reinigungsmittel oder dergleichen, kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
11. Kündigung
Ist der Kunde Verbraucher, finden auf dessen Recht zur Kündigung die gesetzlichen Bestimmungen des BGB Anwendung.
12. Schlussbestimmungen
Es wird ausschließlich deutsches Recht vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt als Erfüllungsort Waldbrunn-Schollbrunn und als Gerichtsstand Mosbach vereinbart. An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Patent-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet wurden. Vor der Weitergabe der vorbezeichneten Unterlagen an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Kunde erkennt alle uns zustehenden Schutzrechte ausdrücklich an.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden VLB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrags sowie der übrigen Bestimmungen dieser VLB hierdurch nicht berührt. An die Ste