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Hochwertige Fenster und Türen mit staatlicher Unterstützung

Der Austausch von Fenstern, Haustüren und Glasfassaden gegen energieeffiziente Modelle wird vom Bund finanziell gefördert. Sie können einen Teil Ihrer Investition als Zuschuss erhalten oder steuerlich geltend machen – und sparen gleichzeitig dauerhaft Heizkosten.

Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Förderwege. Da sich Konditionen und Regelungen regelmäßig ändern, verstehen Sie diese Seite bitte als Orientierung – die verbindliche Beratung erfolgt durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten.

Wichtiger Hinweis: Der Förderantrag muss vor Beauftragung der Maßnahme bzw. vor Vertragsabschluss gestellt werden. Wer den Vertrag zu früh unterschreibt, verliert den Anspruch auf Förderung.


Die wichtigsten Förderwege im Überblick

1. BAFA-Zuschuss (BEG EM) – für den Fenstertausch als Einzelmaßnahme

Wenn Sie einzelne Fenster, Haustüren oder Dachflächenfenster austauschen oder erstmalig einbauen lassen, ist die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der gängige Weg.

Konditionen 2026:

  • 15 % Basiszuschuss auf die förderfähigen Kosten
  • + 5 % iSFP-Bonus bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) – insgesamt also bis zu 20 %
  • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €
  • Maximale Förderung pro Wohneinheit und Jahr: bis zu 12.000 €
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
  • Bestandsgebäude müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein

Technische Voraussetzungen:

  • Maximaler U-Wert von 0,95 W/(m²K) für neue Fenster
  • Einbau durch einen Fachbetrieb – Eigenleistung ist nicht förderfähig
  • Montage nach RAL-Richtlinie bzw. anerkannten Regeln der Technik
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) für Antragstellung und Bestätigung

2. KfW-Ergänzungskredit (358/359) – günstige Finanzierung zusätzlich zum BAFA-Zuschuss

Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss können selbstnutzende Eigentümer einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit über die KfW beantragen. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 € gibt es eine zusätzliche Zinsvergünstigung.

3. KfW-Wohngebäudekredit 261 – für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus

Wenn der Fenstertausch Teil einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus ist, kann die Förderung über das Programm KfW 261 sinnvoller sein. Hier gibt es Kredite bis 150.000 € pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 % – je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard.

4. Steuerbonus nach § 35c EStG – ohne Antrag, dafür über die Steuererklärung

Wer keine BAFA- oder KfW-Förderung in Anspruch nimmt, kann den Fenstertausch über die Einkommensteuererklärung absetzen:

  • 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt (7 % / 7 % / 6 %)
  • Maximal 40.000 € Steuerersparnis pro Objekt
  • Voraussetzung: selbstgenutztes Wohneigentum, mindestens 10 Jahre alt
  • Einbau durch Fachbetrieb mit ordnungsgemäßer Rechnung und unbarer Zahlung

Vorteil: Kein Antrag vor Maßnahmenbeginn nötig – auch nachträglich möglich.

5. Regionale und kommunale Programme

Manche Bundesländer, Landkreise und Kommunen bieten eigene Zuschüsse zusätzlich zur Bundesförderung an. Diese sind häufig mit BAFA oder KfW kombinierbar, sofern die jeweilige Richtlinie es erlaubt. Für unsere Region kommen unter anderem Programme aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern sowie kommunale Sanierungs- oder Klimaschutzförderungen in Frage. Wir prüfen das gerne mit Ihnen gemeinsam.


Welche Förderung passt zu meinem Projekt?

Ihre Situation

Empfohlener Weg
Sie tauschen nur die Fenster (Einzelmaßnahme) BAFA BEG EM (15–20 %)
Sie sanieren das gesamte Haus zum Effizienzhaus KfW 261 (bis 45 % Tilgungszuschuss)
Sie brauchen zusätzlich eine Finanzierung KfW 358/359 ergänzend zum BAFA-Zuschuss
Sie wollen ohne Antrag fördern Steuerbonus § 35c EStG (20 % über 3 Jahre)
Sie planen mehrere Maßnahmen langfristig iSFP erstellen → 5 % Bonus + doppelter Förderrahmen

Wichtig: Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie nur eine Bundesförderung in Anspruch nehmen. Verschiedene Maßnahmen (z. B. Fenster + Heizung + Dämmung) können aber über unterschiedliche Programme gefördert werden.


Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – fast immer ein Gewinn

Der iSFP ist ein vom Energieberater erstellter, maßgeschneiderter Sanierungsplan, der die Sanierungsschritte über die nächsten 15–20 Jahre strukturiert.

Vorteile:

  • + 5 % Bonus auf alle daraus umgesetzten BEG-EM-Maßnahmen
  • Doppelter Förderrahmen (60.000 € statt 30.000 € pro Jahr)
  • 50 % Zuschuss zu den Kosten der Energieberatung (max. 1.300 € bei EFH/ZFH, 1.700 € bei MFH)
  • Planbare Sanierung in sinnvoller Reihenfolge

Ein iSFP lohnt sich besonders, wenn Sie über die Jahre mehrere Maßnahmen planen oder ein Investitionsvolumen über 30.000 € erreichen.


Schritt für Schritt zur Förderung

1. Beratungsgespräch mit FENESTRA Wir besprechen Ihr Projekt, nehmen erste Maße auf und stellen Ihnen ein vorläufiges Angebot.

2. Energieeffizienz-Experten einbinden Pflicht für BAFA- und KfW-Förderung. Eine Liste zugelassener Experten finden Sie auf www.energie-effizienz-experten.de. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Experten, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten.

3. Technische Projektbeschreibung (TPB) Der Energieeffizienz-Experte erstellt eine TPB mit den technischen Daten und U-Werten Ihrer geplanten Fenster und übergibt Ihnen die TPB-ID.

4. Förderantrag stellen Sie (oder der Experte) stellen den Antrag über das BAFA-Online-Portalvor Auftragserteilung. Alternativ kann der Vertrag mit FENESTRA mit einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen werden: Er wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt.

5. Beauftragung von FENESTRA Nach Antragstellung erteilen Sie uns den Auftrag, wir produzieren und montieren die Fenster.

6. Technischer Projektnachweis (TPN) Nach Einbau erstellt der Energieeffizienz-Experte den TPN mit allen Rechnungen und Nachweisen.

7. Auszahlung Das BAFA prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss auf Ihr Konto.


Wie wir Sie bei der Förderung unterstützen

Auch wenn die Antragstellung dem Energieeffizienz-Experten obliegt, helfen wir Ihnen, das Verfahren reibungslos zu durchlaufen:

  • Förderfähige Produktauswahl: Wir empfehlen Ihnen Fenster- und Türsysteme, die die geforderten U-Werte sicher einhalten.
  • Komplette Herstellerunterlagen: Sie erhalten von uns alle nötigen Datenblätter, Uw-/Ug-/g-Werte und Montagehinweise für den Antrag.
  • Vertrag mit aufschiebender Bedingung: Auf Wunsch gestalten wir den Vertrag so, dass er erst mit Förderzusage wirksam wird.
  • RAL-konforme Montage: Unsere Montage erfüllt die Voraussetzungen für die Luftdichtheit und Energieeinsparung, die für Förderfähigkeit verlangt werden.
  • Dokumentation: Wir stellen alle Rechnungen, Lieferscheine und Montagenachweise so aus, dass sie den BAFA-Anforderungen entsprechen.
  • Kontakte zu Energieeffizienz-Experten: Auf Anfrage vermitteln wir Sie an Experten, mit denen wir bereits erfolgreich Projekte abgewickelt haben.

Häufige Fragen zur Förderung

Bekomme ich die Förderung auch nachträglich? Für BAFA- und KfW-Zuschüsse: nein – der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Ausnahme: Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Der Steuerbonus nach § 35c EStG kann auch nachträglich über die Steuererklärung geltend gemacht werden.

Lohnt sich der Aufwand für die Förderung? In den meisten Fällen ja. Bei einer typischen Fenstersanierung von 20.000–30.000 € erhalten Sie 3.000–6.000 € Zuschuss. Auch unter Berücksichtigung der Kosten für den Energieeffizienz-Experten bleibt ein deutlicher Vorteil.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird? Mit der aufschiebenden Bedingung im Vertrag sind Sie auf der sicheren Seite: Bei Ablehnung wird der Vertrag unwirksam. Eine fundierte Vorabprüfung durch den Energieeffizienz-Experten reduziert das Risiko ohnehin auf ein Minimum.

Erfüllen alle FENESTRA-Fenster die Förderkriterien? Unsere modernen Holz- und Holz-Aluminium-Fenster mit Dreifachverglasung erfüllen den geforderten Uw-Wert von ≤ 0,95 W/(m²K) zuverlässig. Bei Sonderkonstruktionen, Denkmalschutzfenstern oder besonderen Gestaltungswünschen prüfen wir die Förderfähigkeit individuell.

Bekomme ich auch Förderung für Haustüren? Ja, Haustüren sind im BEG-EM-Programm grundsätzlich förderfähig, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Sind Rollläden, Raffstoren oder Sonnenschutz förderfähig? Außenliegender Sonnenschutz mit Tageslichtsteuerung kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden. Sprechen Sie uns dazu an.


Nützliche Links


Beratung anfragen

Sie planen einen Fenstertausch und möchten wissen, welche Förderung für Sie in Frage kommt? Wir besprechen Ihr Projekt gerne mit Ihnen und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Förderung.

FENESTRA Fensterbau GmbH Kneippstraße 5a · 69429 Waldbrunn-Schollbrunn Telefon: +49 6274 92080 E-Mail: home@fenestra-fenster.de

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr